Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG
im Württembergischen Gärtnereiverband e.V.
Haus des Gartenbaus
Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart
Tel:
0711/64495 - 22/23/25
Fax:
0711/64495 - 24
info@dauergrabpflege- wuerttemberg.de
Die Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner e.G. bietet mit ihren Mitgliedern flächendeckend Dauergrabpflege in Württemberg an.
Sollten Angehörige, Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker die Grabpflege eines Grabes nicht selbst erledigen können, bieten die württembergischen Gärtner mit ihrer Genossenschaft diese Dienstleistung für die Dauer der Ruhezeit an.
Grabpflege ist eine individuelle und sehr persönliche Sache, besprechen Sie Ihre Vorstellungen mit dem Gärtner Ihres Vertrauens, auch wenn Sie für sich selber vorsorgen wollen.
Alles kann geregelt werden! Sorgen Sie vor, damit Ihre Angehörigen Ihre Wünsche kennen und danach handeln können.
Es tauchen viele Fragen beim Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages auf, wenden Sie sich an uns mit Verwaltungsfragen und speziellen Wünschen.
Die Abwicklung eines Vertrages kann mit uns ausführlich im Vorfeld besprochen werden, bevor man sich zur Preisgestaltung an den zuständigen Gärtner wendet.
Melden Sie uns Adress– und Namensänderungen. Änderungswünsche an bestehenden Verträgen versuchen wir zusammen mit dem Gärtner und Ihnen zu realisieren.
Reklamationen melden Sie uns bitte zeitnah, damit wir die Sachlage klären und gegebenenfalls einen Grabkontrolleur zu dem betreffenden Grab schicken können.
Wir unterstützen die Gärtner bei der Ausarbeitung der Aufträge, bei Veranstaltungen rund um den Friedhof und bei der Routine der Vertragsabwicklung. Jährlich erhält der Gärtner Listen mit den aktuellen Werten (Ausgangswert zuzüglich Zins) für die einzelnen Grabpflegepositionen zur Ausführung.
Die Geschäftsstelle ist zuständig für die Erfassung und Verwaltung der Dauergrabpflegeverträge.
Die eingezahlte Vertragssumme wird treuhänderisch auf den Namen des Auftraggebers angelegt. Auf Wunsch kann ein jährliches Treuhandkonto (ein Kontoauszug) angefordert werden, der die Entwicklung des Treuhandvermögens dokumentiert. Da das Treuhandvermögen im Besitz des Auftraggebers bleibt, ist dieser dazu angehalten etwaige anfallende Zinsabschlagssteuer selbst an das zuständige Finanzamt zu entrichten bzw. einen Antrag auf Befreiung zu stellen.
Die ausgemachten Leistungspositionen der einzelnen Verträge werden durch die Genossenschaft regelmäßig jährlich überprüft. Ausgebildete Grabkontrolleure sind im gesamten Gebiet unterwegs und schreiben Protokolle und Mängelberichte für die Genossenschaft. So erhält jeder Gärtner auch eine Rückmeldung über seine Leistungen und die Auftraggeber haben die Gewissheit, dass die Grabpflege ordnungsgemäß erledigt wird.
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