Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG
im Württembergischen Gärtnereiverband e.V.
Haus des Gartenbaus
Neue Weinsteige 160
70180 Stuttgart
Tel:
0711/64495 - 22/23/25
Fax:
0711/64495 - 24
info@dauergrabpflege- wuerttemberg.de
In unserer schnelllebigen Zeit sind Gräber wichtiger denn je. Orte, die ein Innehalten ermöglichen und Raum für Erinnerungen lassen. Wer immer nach vorne schaut, braucht auch den Blick zurück. Gepflegte Gräber setzen ein bewusstes Zeichen gegen das Vergessen. Gute Gründe für die Dauergrabpflege Das eigene Alter, wenig Zeit, viel Hektik, Arbeitsplatzwechsel, Umzug in eine andere Stadt – all das gehört zu unserem Leben. Da zu gehört auch, dass irgendwann einmal die Grabpflege nicht mehr alleine bewältigt werden kann. Was bleibt, ist die Sorge um die Grabstätte, die man jahrelang selber liebevoll gepflegt hat. Diese Sorge kann Ihnen Ihr Friedhofsgärtner nehmen. Mit dem Angebot der Dauergrabpflege übernimmt er die sorgfältige und fachgerechte Pflege eines Grabes so lange Sie es wünschen - ohne Kostensteigerungen und mit garantierter Qualität. Dafür sorgt die Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG mit unabhängigen und regelmäßigen Kontrollen.
Ein Dauergrabpflegevertrag ist ein verbindlicher Vertrag über die fachgerechte und langjährige Pflege eines Grabes nach individuellen Wünschen. Festgelegt werden die Pflegeleistungen, die Dauer der Grabpflege und die Kosten. Der Geldbetrag wird von Ihrer regionalen Treuhandstelle oder Genossenschaft der Friedhofsgärtner für die Dauergrabpflege sicher angelegt und verwaltet.
Wählen Sie. Das Leistungsspektrum reicht von der einfachen Pflege der Grabfläche bis hin zur außergewöhnlichen Grabgestaltung und -bepflanzung. Auf Wunsch übernimmt Ihr Friedhofsgärtner auch den liebevollen Blumengruß zu einem besonderen Gedenktag.
Info-Material: DGP_Info_Formular.pdf
Die Kosten richten sich nach den gewünschten Leistungen. Meist gilt: Die Dauergrabpflege ist günstiger, als Sie glauben. Die zuständige Friedhofsgärtnerei macht Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Gezahlt wird einmalig nach Erhalt der Rechnung/ Auftragsbestätigung an die Genossenschaft Württembergischer Friedhofsgärtner eG.

Richtlinien für die gärtnerische Grabgestaltung (pdf) »
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